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Beratungsergebnisse |
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beratende Gremien |
Sitzungs- datum |
nicht öffentl. |
Vertreter |
Abstimmung |
Beschluss- empfehlg. |
TOP |
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gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
ausg.* |
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Gemeindevertretung |
☐ |
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* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot) |
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Darlegung des Sachverhalts / Begründung (Das Wesentliche in Kürze): |
Um eine Wohnnutzung für die Flurstücke 84, 85, 86 und 87 der Flur 3 der Gemarkung Hartmannsdorf zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Eigentümern der Flurstücke ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der Planungs- und Vermessungskosten abzuschließen. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche als Allgemeines Wohngebiet und als Verkehrsfläche ausgewiesen werden um den Bereich Dohnenstieg, Ecke Am Hasensprung abschließend städtebaulich zu ordnen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind der anliegenden Katasterkarte zu entnehmen. |
Anlagen: |
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 1 Abs. 3 i.V. mit § 2 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke Nr. 84, 85, 86, 87 und die Teilflächen der Flurstücks 49 sowie 81/2 der Flur 3 der Gemarkung Hartmannsdorf in der Gemeinde Spreenhagen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 11 "Dohnenstieg" nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.
Das Amt Spreenhagen wird beauftragt, diesen Beschluss gemäß § 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und mit den Grundstückeigentümern einen Städtebaulichen Vertrag zu schließen.
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Spreenhagen, den 16.11.2015 |
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gez. Baumann |
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gez. Dr. Paesch |
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Vorsitzender |
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Mitglied |
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